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M-M
Redaktion
07. Januar 2005
Marketing-News:
MediaMarkt im Clinch mit Verbraucherzentrale



Die Werbeaktion "am 03.01. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" von MediaMarkt hat Aktivitäten der Verbraucherzentralen auf die Tagesordnung gerufen. Die bundesweit massiv beworbene Aktion, einen Nachlass in Höhe der Mehrwertsteuer von 16 Prozent zu gewähren, bescherte MediaMarkt einen Kundenansturm. Doch gingen auch zahlreiche Beschwerden von Kunden bei den Verbraucherzentralen ein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat MediaMarkt-Niederlassungen im Saarland und in Baden-Württemberg abgemahnt.

"Beschwerden von Verbrauchern legen nahe, dass Media Märkte im Vorfeld seiner Mehrwertsteuer-Werbeaktion den Preis für einige Produkte hochgesetzt haben", so vzbv-Jurist Egbert Groote. Auch die Wettbewerbszentrale hatte bereits juristische Schritte gegen den Elektroriesen eingeleitet.

Aufruf eingeleitet
Der vzbv hatte anlässlich der Werbeaktionen der beiden Konzernschwestern MediaMarkt und Saturn ("100 Produkte zum Einkaufspreis") bereits Verbraucher aufgerufen, dem vzbv und den Verbraucherzentralen Fälle mitzuteilen, bei denen Produkte am Aktionstag teurer oder nicht viel preisgünstiger angeboten wurden als an den vorangegangenen Tagen. Daraufhin hatten sich viele verärgerte Kunden bei den Verbraucherzentralen vor allem über Media-Märkte beschwert. Die meisten Kunden ärgerten sich darüber, dass der ausgezeichnete Preis der gewünschten Produkte am Aktionstag deutlich höher lag als an den Tagen zuvor. "Laut Wettbewerbsrecht ist es unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben", so Egbert Groote.

Vorkommnisse
Der Verbraucherzentrale des Saarlandes wurde zum Beispiel ein Fall gemeldet, bei dem ein Kunde in der MediaMarkt-Filiale Homburg am 28. Dezember 2004 einen digitalen Camcorder für 299 Euro kaufte. Als sich am 03. Januar ein Kollege den gleichen Camcorder kaufen wollte, kostete dieser 349 Euro abzüglich des beworbenen Preisnachlasses. Ein anderer Kunde wollte in einer Paderborner Filiale eine Digitalkamera kaufen. Am 26. Dezember sah er in der Sonntagszeitung ein Modell für 289 Euro in einer Werbeanzeige. Da er von der Mehrwertsteuer-Aktion gehört hatte, wartete er mit seinem Kauf bis zum 03. Januar. Doch die Kamera war an diesem Tag mit 349 Euro ausgezeichnet. Der Kunde gab bei der Verbraucherzentrale an, auch andere Produkte gesehen zu haben, die zuvor billiger gewesen sind.

Mehrere Fälle wurden auch der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gemeldet, insbesondere von einem ganz krassen Fall berichtete der vzbv: Ein Kunde staunte, als er am 03. Januar 2005 eine Digitalkamera erwerben wollte, die er am 29. Dezember 2004 im gleichen Markt noch 70 Euro günstiger ausgezeichnet gesehen hatte (299 statt nunmehr 369 Euro). Der Kunde hatte bei seinem ersten Besuch am 29.12.04 ein Foto von dem Angebot gemacht und sprach darauf mit einem Verkäufer, der sich zum gleichen Thema bereits mit einem anderen Kunden unterhielt. Der Verkäufer behauptete zunächst, die Preise wären normal, der Preis vom 29.12.04 wäre ein Vorweihnachtssonderpreis. Als der Verkäufer jedoch das Foto sah, bat er die beiden Kunden zur Seite und erklärte, sie hätten ja vielleicht doch Recht. Daraufhin erhielten die Kunden die Digitalkamera für 299 Euro abzüglich 16 Prozent Rabatt.

Kommentar
Eine solche Preisaktion als eintägiger Sonderverkauf ist rechtlich zwar zulässig. Werbeaussagen dürfen aber nicht widersprüchlich sein und müssen dem Gebot der Transparenz entsprechen. Ein Sprecher der Media-Saturn-Holding in Ingolstadt wies die Vorwürfe zurück, wie der Online-Dienst des Lebensmittel Praxis Verlags (Handelsblatt-Verlagsgruppe) meldete. Bei 197 Standorten und 30.000 angebotenen Produkten je Markt könnten Pannen im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. "Trotzdem steht unsere Aussage: Wir haben keine Produkte hochgezeichnet." Die von den Verbraucherzentralen genannten Beispiele hätten entkräftet werden können oder seien nicht nachprüfbar, weil die konkreten Markt-Standorte nicht genannt würden. Auch die Kritik der Wettbewerbszentrale sei "weder logisch noch mathematisch nachvollziehbar".

Marktanteile im Visier zu Lasten der Verbraucher
"Allein durch fortwährende Almosen holen die Unternehmen die Ausgaben für ihre millionenschwere Werbung sicher nicht rein", so der vzbv. Oft gehe es den Handelsriesen um den Ausbau von Marktanteilen. Mehr Marktanteil bedeute gleichzeitig auch mehr Preismacht. Leidtragende sind vor allem die Klein- und Mittelständler. Am Ende kann sich weniger Wettbewerb auch zu Lasten der Verbraucher auswirken. Mit Sorge sieht der vzbv die Gefahr eines ausschließlichen Preiswettbewerbs und fordert zur Wiederbelebung des Wettbewerbs um Qualität und Service auf.

Vor dem Hintergrund immer aggressiverer Werbeformen empfehlen die Verbraucherzentralen den Verbrauchern, sich durch Rabattaktionen nicht verleiten zu lassen. "Ein Gespräch mit dem Fachhändler um die Ecke kann manchmal ebenso effektiv sein", so die Verbraucherzentralen

Kontakt: Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv
Links:
www.vzbv.de
www.lpvnet.de
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